Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad voll verantwortlich.
Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen. Das Leihobjekt ist nicht Versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Das gemietete Fahrrad ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten. Das durchfahren von Bächen und Seewasser ist nicht gestattet.
Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden.
HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“.
Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.
Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrades dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.
Mit der Unterschrift auf dem Check-In-Ticket bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts.
Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleihbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.
Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar
Der Gerichtsstand ist Norden.
Wir sind wie folgt für Sie da:
Hauptsaison:
Mo. - So. von 9:00 bis 18.00 Uhr
Nebensaison: (Ende Oktober bis März)
Mo. - Fr. von 10.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr
Sa. von 10.00 bis 13.00 Uhr und 16.00 bis 17.00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen das Fahren mit Helm. Kinder müssen einen Helm tragen. Bitte nehmen Sie am Besten die Helme Ihrer Kinder mit in den Urlaub.
Nein. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, keine Helme zu verleihen. Erstens aus hygienischen Gründen und zweitens haben wir die Erfahrung, dass der eigene Helm immer am Besten sitzt.
Nein! Sie können bei uns auch Räder für nur einen Tag ausleihen.
Die Räder können Sie so lange mieten, wie Sie sie benötigen. Wir haben keine festgesetzte Mietdauer.